Wer Schulden hat, sollte mit seinen Gläubigern keine Ratenzahlung mit einer sogenannten Lohnabtretung vereinbaren. Das rät die Verbraucherzentrale Hamburg. Bleibt eine Zahlung aus, kann ein Inkasso-Unternehmen sonst direkt den Arbeitgeber kontaktieren und den pfändbaren Teil des Gehalts einkassieren. Zahlreiche solche Fälle liegen der Verbraucherzentrale vor. Mit dem direkten Zugriff auf das Girokonto von Betroffenen könnten diese erst recht in finanzielle Schieflage geraten. Noch problematischer kann eine weitere Klausel in Ratenzahlungsverträgen sein, die die Abtretung eines „gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit“ vorsieht. Mithilfe dieser Klausel können Inkasso-Unternehmen nicht nur das gesamte Guthaben eines Kontos einziehen. Sie können sogar den zwischen Schuldner und Bank vereinbarten Disporahmen voll ausschöpfen. Weil es sich dabei um eine freiwillige Abtretung handelt, haben Schuldner keine Zeit, ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Nur auf einem sogenannten P-Konto ist das Guthaben von Betroffenen sicher. dpa