LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Nießbrauch oder Teilschenkung?
In zivilrechtlicher Hinsicht sind grundsätzlich alle Vereinbarungen zulässig, die nicht sittenwidrig sind oder gegen ein Gesetz verstoßen.
Daher spricht grundsätzlich nichts gegen ein Nießbrauchsrecht, das vorbehalten bleiben soll und/oder gegen den Abschluss eines Darlehensvertrags. Steuerlich ist