Die Rechtslage im Keller

VON MAIK HEITMANN

Üblicherweise gehört zu jeder Mietwohnung auch ein Keller, in dem Vorräte oder Werkzeuge gelagert oder nicht benötigte Möbel sowie Gartengeräte verstaut werden können. Im Lauf der Zeit sammelt sich dort so einiges an. Doch Vorsicht: Nicht alles darf dort gelagert werden.

Abteil g

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Montag, 22. Dezember 2025

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