Üblicherweise gehört zu jeder Mietwohnung auch ein Keller, in dem Vorräte oder Werkzeuge gelagert oder nicht benötigte Möbel sowie Gartengeräte verstaut werden können. Im Lauf der Zeit sammelt sich dort so einiges an. Doch Vorsicht: Nicht alles darf dort gelagert werden.
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Dieser Artikel (ID: 1532747) ist am 27.10.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).