Handy-Verträge bald leichter zu kündigen

von Redaktion

Wer zum Ablauf eines zweijährigen Laufzeitvertrags für Smartphone, Internet & Co. schon einmal die Kündigungsfrist verpasst hat, weiß, wie ärgerlich das ist. Und dürfte sich jetzt besonders freuen. Denn vom 1. Dezember dieses Jahres an dürfen die Telekommunikationsanbieter ihre Kunden nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr im Vertrag gefangen halten.

Bislang haben sich zum Beispiel Handy- oder Internetverträge oft automatisch um ein Jahr verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes können Verbraucher aber nun künftig nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen. Das gelte nicht nur für neue, sondern auch für bestehende Verträge, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Artikel 5 von 6