LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wie schaffen wir einen Ausgleich?

Wenn Ihr Vater ohne Gegenleistung auf das Nießbrauchsrecht verzichten würde, wäre dies eine Schenkung Ihres Vaters an Sie, die grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig wäre. Da Ihr Freibetrag von 400 000 Euro für Schenkungen von Ihrem Vater allerdings noch nicht ausgenutzt sein dürfte, würde wohl kei