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Kann ich das Testament ändern?

von Redaktion

Das kommt darauf an, wie Ihr Testament formuliert ist. Sofern nicht eine Änderungsbefugnis formuliert wurde, erlischt mit dem Tod eines Ehegatten das Recht des überlebenden Ehegatten, seine wechselbezüglichen Verfügungen zu widerrufen. Wechselbezügliche Verfügungen sind solche, die nach dem Willen der Ehegatten so eng miteinander zusammenhängen, dass die Wirksamkeit der Verfügung des einen vom Bestand der Verfügung des anderen abhängig ist. Eine solche Abhängigkeit gilt grundsätzlich beim Berliner Testament. Jeder Ehegatte setzte den anderen als Alleinerben ein, im Vertrauen darauf, dass im Schlusserbfall das eigene Kind Erbe wird. Da Ehegatten frei bestimmen können, ob und inwieweit ihre letztwilligen Verfügungen wechselbezüglich sein sollen, ist im Zweifel durch den Richter zu entscheiden, welche Bedeutung die Ehegatten gewollt haben und ob eine Änderung des ursprünglichen Testaments durch den überlebenden Ehegatten wirksam ist.

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