In einer Anlage zur Straßenverkehrsordnung wird die Fußgängerzone umschrieben. Daraus ergibt sich – im Zusammenhang mit den entsprechenden Verkehrszeichen, dass dort grundsätzlich ein anderer als der Fußgängerverkehr nicht erlaubt ist. Natürlich gibt es Ausnahmen, die durch Zusatz
Dieser Artikel (ID: 1538682) ist am 08.11.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).