Wer einen Kredit aufgenommen hat, kann diesen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen. Das ergibt sich aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Der Grund: Banken und Sparkassen haben ihre Kunden bei der Kreditvergabe unzureichend
Dieser Artikel (ID: 1539280) ist am 09.11.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).