Vor dem Buchen einer Pauschalreise sollten sich Urlauber genau über die Stornobedingungen informieren. Eine coronabedingte Reisewarnung ist nicht mehr unbedingt ein Grund für kostenfreies Stornieren. Schauinsland Reisen zum Beispiel argumentiert, es sei inzwischen nicht mehr außergewöhnlich, dass kurzzeitig Reisewarnungen ausgesprochen würden. Genau ein solcher „außergewöhnlicher Umstand“ ist reiserechtlich aber ein schlagkräftiges Argument für eine kostenlose Stornierung. Tui und DER Touristik verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass eine Reisewarnung wegen hoher Corona-Zahlen für Geimpfte und Genesene keine relevanten Auswirkungen mehr habe. So müssen diese Reisenden zum Beispiel nicht in Quarantäne, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet mit Reisewarnung zurückkehren. Das heißt: Die Veranstalter kehren zunehmend zu ihren üblichen Stornostaffeln zurück. Die können je nach Rücktrittstermin bis zu 90 Prozent des Reisepreises ausmachen. Ob das so rechtens ist, darüber sind sich Amtsgerichte bisher uneins.