2G: Was ist mit Theater-Abo und Fitnessstudio?

von Redaktion

Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, geraten zunehmend unter Druck. 2G schränkt den Besuch von Restaurant-, Theater- oder Fitnessstudio stark ein. Was passiert jetzt mit gültigen Tickets oder Abos? Wer als Ungeimpfter oder nicht vollständig Genesener von 2G-Konzerten ausgeschlossen werde, könne das Geld fürs Ticket in der Regel nicht zurückverlangen, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen – dort gilt die 2G-Regel für Veranstaltungen bereits. Hummel stellt aber fest, dass sich Veranstalter oft kulant zeigen.

Auch beim Fitnessstudio müssen Ungeimpfte darauf hoffen. Das Studio selbst hat geöffnet und bietet die vereinbarten Leistungen an. Kunden hätten die Möglichkeit, sich mit einer Impfung Zutritt zu verschaffen, sagt der Rechtsanwalt Hans A. Geisler. Deshalb müssen die Beiträge rein rechtlich weiterhin bezahlt werden. Bei Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, stellt sich laut Rechtsanwalt Geisler allerdings die Frage, ob sie das Recht auf eine Vertragsanpassung haben.  dpa

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