Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin zur Unzulässigkeit von Negativzinsen machen Verbraucherschützer betroffenen Bankkunden Hoffnung. „Das Urteil wird durchaus erhebliche Auswirkungen auch für andere Kreditinstitute und deren Kundinnen und Kunden haben“, sagte David Bode, Rechtsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). „Denn es ist das bis dato weitreichendste zum Thema Verwahrentgelte, da es diese nicht nur für Bestandsverträge für unzulässig erachtet und es aus Sicht des Gerichts auch keine Rolle spielt, ob daneben ein Kontoführungsentgelt erhoben wird.“
Das Landgericht Berlin hatte nach einer Klage des vzbv in erster Instanz entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis der Sparda-Bank Berlin für unzulässig erklärt. Die Beanspruchung eines „Verwahrentgeltes“ bei Zahlungsdiensteverträgen sei mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar, entschied das Gericht mit Blick auf Girokonten. Beim Tagesgeldkonto müsse Kunden mindestens der Betrag verbleiben, den er eingezahlt hat. Dies werde jedoch durch das Verwahrentgelt umgangen (Az:16 O 43/21).
Vzbv-Rechtsreferent Bode sagte, das Gericht habe die Sparda-Bank Berlin nicht nur zur Unterlassung, sondern auch zur Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten Verwahrentgelte an betroffene Kunden verurteilt. Möglich sei aber, dass die Sparda-Bank Berufung einlege. „Das bedeutet, dass die Entscheidung des Landgerichts zunächst nicht rechtskräftig werden wird und Verbraucherinnen und Verbraucher daher nicht sofort Rückzahlungen auf ihrem Konto erwarten dürften“, sagte er. sh/dpa