LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Fällt zwei Mal Steuer an?
Der Vorerbfall und der Nacherbfall sind erbschaftsteuerlich zwei unabhängige Erbfälle. Dies bedeutet, dass zunächst der Vorerbe die Erbschaft zu versteuern hat, im Nacherbfall der Nacherbe ebenfalls.
Der Nacherbe kann dabei wählen, ob er im Verhältnis zum ursprünglichen Erblasser oder zum Vorerben