Krankschreibungen per Videosprechstunde sind künftig für bis zu drei Kalendertage auch dann möglich, wenn man noch kein bekannter Patient in der Arztpraxis ist. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen. Der Beschluss muss noch vom Gesundheitsministeri
Dieser Artikel (ID: 1546022) ist am 20.11.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).