Krankschreibungen per Videosprechstunde sind künftig für bis zu drei Kalendertage auch dann möglich, wenn man noch kein bekannter Patient in der Arztpraxis ist. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen. Der Beschluss muss noch vom Gesundheitsministerium geprüft werden. Wird er nicht beanstandet, tritt er in einigen Wochen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bisher können Ärzte Versicherte nur dann per Video krankschreiben, wenn diese in der Praxis schon bekannt sind – dann sogar für bis zu sieben Kalendertage. Generell zu beachten ist: Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur möglich, wenn die erstmalige Krankschreibung nach einer persönlichen Untersuchung in der Praxis erfolgt ist. Versicherte haben außerdem keinen generellen Anspruch auf eine Video-Krankschreibung. Vom neuen Beschluss unabhängig gilt noch bis 31. Dezember 2021 die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung: Bei leichten Erkältungsbeschwerden kann man sich ohne Besuch in der Arztpraxis bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Die Krankschreibung kann einmalig telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. dpa