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Kann ein Mieter Beitrat werden?

von Redaktion

Verwaltungsbeiräte können nur Wohnungseigentümer sein. Wird dennoch – wie in Ihrem Fall – ein Nichtwohnungseigentümer zum Verwaltungsbeirat gewählt, entspricht seine Wahl keiner ordnungsgemäßen Verwaltung, der entsprechende Bestellungsbeschluss ist danach zumindest anfechtbar. Umstritten ist, ob er auch nichtig ist.

Soll ein Beschluss angefochten werden, muss dies innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erfolgen – danach ist eine Anfechtung nicht mehr möglich. Ist die Frist bereits abgelaufen, so bleibt Ihnen auch noch die Option der Abberufung des entsprechenden Verwaltungsbeirats. Die Abberufung kann ohne besondere Gründe durch Beschluss der Gemeinschaft erfolgen. Zunächst sollten Sie sich daher nach Möglichkeit mit anderen Wohnungseigentümern der WEG in Verbindung setzen und sie über die Situation aufklären. So können Sie die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung erreichen, auf der dann gegebenenfalls eine Abberufung des Verwaltungsbeirats beschlossen werden könnte.

Der Verwalter ist verpflichtet, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn dies in Textform unter Angabe des Zweckes und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt wird. Ansonsten sollten Sie unbedingt einen entsprechenden Antrag auf der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung stellen.

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