LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Steuerfreiheit bei privater Nutzung
Die Behaltefrist im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte beträgt für Immobilien zehn Jahre. Bedeutung hat die Behaltefrist grundsätzlich nur für Eigentümer vermieteter Immobilien. Denn die gesetzliche Regelung enthält einen Ausnahmetatbestand für das selbst genutzte Wohneigentum. Die Befreiungsrege