LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Nießbrauch und Zehnjahresfrist
Es muss zwischen dem Schenkungsteuerrecht und dem Erbrecht unterschieden werden. Schenkungsteuerlich darf ein Freibetrag für Schenkungen innerhalb von zehn Jahren geltend gemacht werden. Erbrechtlich muss eine Schenkung dem Werte nach bei der Ermittlung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen zumindest