Künftige Kunden klassischer Lebensversicherungen müssen sich vorerst auf keine weitere Senkung des Garantiezinses einstellen. Die einflussreiche Deutsche Aktuarvereinigung schlägt vor, den Garantiezins – im Fachjargon Höchstrechnungszins genannt – vorerst nicht zu verändern. „Ein Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent zum 1. Januar 2022 entspricht der aktuellen Lage und berücksichtigt auch künftige Entwicklungen an den Finanzmärkten. Wir sehen daher keinen Änderungsbedarf für 2023“, sagte Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) der Deutschen Presse-Agentur. Die endgültige Entscheidung über die Höhe des Garantiezinses trifft das Bundesfinanzministerium auf Grundlage der Berechnungen der Versicherungsmathematiker und Empfehlungen der Finanzaufsicht Bafin. Ab 1. Januar 2022 liegt der Zins bei nur noch 0,25 Prozent nach zuvor 0,9 Prozent. Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Versicherer mit Garantieversprechen übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten.
Die Anpassungen gelten jeweils ausschließlich für Neuverträge, die nach der Änderung abgeschlossen werden. Für Altverträge des Altersvorsorge-Klassikers, für die es noch bis zu 4 Prozent gibt, ändert sich in diesem Punkt nichts. Der Garantiezins ist Teil der Gesamtverzinsung, die insgesamt seit geraumer Zeit sinkt. Lebensversicherer können die hohen Garantieversprechen der Vergangenheit wegen der Zinsflaute am Finanzmarkt kaum mehr erwirtschaften.
Dringenden Handlungsbedarf sieht Schneidemann unter anderem bei der Riester-Rente. „Das Thema sollte sehr schnell konkretisiert werden“, appellierte er an die künftige Bundesregierung. Leider habe die scheidende Regierung das Thema nicht in Angriff genommen. Das Riester-Modell steht in der Zinsflaute massiv unter Druck. In vielen Fällen dürfte ein Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent wegen der Kosten nicht reichen, um eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen bei Neuverträgen zu 100 Prozent zu garantieren. Viele Riester-Anbieter könnten dem Versicherungsverband GDV zufolge das Neugeschäft daher einstellen. Die Aktuarvereinigung hat vorgeschlagen, den vollständigen Beitragserhalt bei der Riester-Rente abzuschaffen. „Damit bestünde die Chance auf eine positive Realverzinsung, weil ein Teil der Kundengelder in renditestärkere Anlagen investiert werden könnte statt ausschließlich in niedrig verzinste oder negativ verzinste Staatsanleihen“, erläuterte Schneidemann, der auch Vorstandschef der Versicherungsgruppe die Bayerische ist. dpa