Ob es sinnvoll ist, schon lebzeitig Vermögen an die Kinder zu übertragen, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. So kann durch Schenkungen die Erbschaftsteuerbelastung reduziert werden, auch pflichtteilsrechtliche Ansprüche lassen sich unter Umständen verringern. Doch die eigene Absicherung des Schenkers sollte niemals vernachlässigt werden. Dabei sind zum einen die laufenden Einnahmen zu berücksichtigen, die man durch einen Nießbrauchsvorbehalt aber trotz Schenkung weiter sichern kann. Zum anderen sollte man aber auch berücksichtigen, dass man Verschenktes nicht mehr veräußern kann, der Vermögensstamm also für die Finanzierung von hohen Kosten, wie etwa Pflegebedarf, nicht mehr zu Vergütung steht. Die Übertragung von Immobilien muss notariell erfolgen, die dadurch anfallenden Kosten hängen vom Wert des zu übertragenden Vermögens und von der genauen Ausgestaltung des Vertrages ab.