Prämiensparern droht Verjährung

von Redaktion

Im Streit um die Verzinsung alter Prämiensparverträge drohen die Ansprüche zahlreicher Kunden zum Jahresende zu verjähren. Nach Einschätzung von Verbraucherschützer Andreas Eichhorn dürfte es im Schnitt um mehrere tausend Euro pro Person gehen. „Es lohnt sich also, aktiv zu werden und eine verjährungshemmende Maßnahme zu ergreifen, zum Beispiel durch Anschluss an eine Musterfeststellungsklage oder einen Antrag auf Schlichtung“, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Viele Prämiensparverträge, die in den 1990er- und 2000er-Jahren zu Hunderttausenden abgeschlossen wurden, enthielten unzulässige Klauseln. Diese berechtigten die Kreditinstitute, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. Auch Volks- und Raiffeisenbanken sind betroffen, in erster Linie aber die Sparkassen. Der Bundesgerichtshof hatte die Klauseln 2004 für unwirksam erklärt und sich in späteren Entscheidungen zu den Anforderungen geäußert – zuletzt dazu, wie die Ansprüche zu berechnen sind. Es bleiben aber Fragen offen. Viele Sparverträge sind inzwischen ausgelaufen oder wurden gekündigt. Damit drohen die Ansprüche zu verjähren oder sind in ersten Fällen bereits verjährt. Nach Auffassung der Deutschen Kreditwirtschaft, die die Interessen aller fünf Spitzenverbände der Branche vertritt, bleiben „wesentliche Fragen zur Zinsberechnung“ nach dem jüngsten BGH-Urteil offen.

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