Nein, Mieten aus Inseraten – auch aus dem Internet – können Sie zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nicht verwenden. Nach der Rechtsprechung handelt es sich dabei um reine Angebotsmieten, sodass nicht gesichert ist, dass diese auch im endgültigen Mietverhältnis so vereinbart werden. Sie können daher nur Vergleichswohnungen verwenden, die Ihnen anderweitig, beispielsweise aus dem eigenen Bestand, bekannt sind. Auch Mietdatenbanken, wie sie von manchen Interessensvertretungen wie Haus & Grund geführt werden, stellen eine gute Quelle dar. Ansonsten bleibt Ihnen leider nur die Möglichkeit, sich selbst auf die Suche nach vergleichbaren Wohnungen zu machen oder einen Sachverständigen zu beauftragen, der Ihnen die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet.