Weihnachtsfeier im Betrieb keine Pflicht

von Redaktion

Wer nicht will, muss an einer Weihnachtsfeier im Unternehmen nicht teilnehmen. Die betriebliche Feier könne kein Pflichttermin sein, sagt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Wittig Ünalp der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“.

Finden die Feierlichkeiten aber während der Arbeitszeit statt, sind dem Rechtsexperten zufolge nur die teilnehmenden Personen von der Arbeit befreit. Wer nicht mitfeiert, muss wie gewohnt arbeiten. Wittig macht auf eine weitere Sache aufmerksam: Wer der Weihnachtsfeier fernbleibt, hat demnach auch keinen Anspruch auf Geschenke, sollten welche während des Festes verteilt werden.  dpa

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