Neuwagen-Käufer, die ein mangelhaftes Auto beim Händler austauschen lassen wollen, können Anspruch auf ein deutlich teureres Nachfolgemodell haben. Es kann ihnen aber passieren, dass sie die Preisdifferenz teilweise aus eigener Tasche bezahlen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Die
Dieser Artikel (ID: 1555683) ist am 09.12.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).