LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Welches Erbrecht zählt?
Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Ablebens in Deutschland Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, kommt nach Art. 21 Abs. 1 ErbVO deutsches Erbrecht zur Anwendung. Nach deutschem Erbschaftsteuergesetz haben Neffe und Schwester jeweils einen Freibetrag von 20 000 Euro. Bei einem geerbten Vermögen von jeweils