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Welches Erbrecht zählt?

von Redaktion

Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Ablebens in Deutschland Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, kommt nach Art. 21 Abs. 1 ErbVO deutsches Erbrecht zur Anwendung. Nach deutschem Erbschaftsteuergesetz haben Neffe und Schwester jeweils einen Freibetrag von 20 000 Euro. Bei einem geerbten Vermögen von jeweils 300 000 Euro fallen bei einem Steuersatz von 20 Prozent jeweils 56 000 Euro Erbschaftsteuer an. Allerdings wird vom Hauswert noch das Wohnrecht Ihres Lebensgefährten abgezogen, sodass sich hier die Erbschaftsteuer noch etwas mindern kann. Ihre Erben belasten Sie mit einem Wohnrechtsvermächtnis zugunsten Ihres Lebensgefährten. Grundsätzlich endet ein Wohnrecht mit dem Tod des berechtigten Lebensgefährten. Durch eine Veräußerung des Hauses erlischt das Wohnrecht Ihres Lebensgefährten nicht.

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