Ihre Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen erbschaftsteuerlichen Freibetrag von 400 000 Euro, Sie und Ihre Ehefrau gegenseitig jeweils einen Freibetrag von 500 000 Euro. Eine Steuerbelastung ist deshalb mit der derzeitigen Regelung, wonach Sie sich gegenseitig zunächst als Alleinerben einsetzen und die Kinder das gesamte Vermögen vom Längerlebenden entsprechend Ihren Aufteilungsanordnungen erhalten, nicht zu befürchten.
Lebzeitige Übertragungen sind deshalb nicht nötig. Sie sollten diese auch nicht vornehmen, da Sie sonst selbst zu wenig Vermögen haben, um für einen eventuell höheren Kostenaufwand im Rahmen einer Pflege ausreichend versorgt zu sein. Sie sollten deshalb lediglich Ihr Testament überprüfen lassen, ob es wirksam und juristisch eindeutig errichtet ist.