Wenn es nach den Plänen der Koalition geht, soll das Ehegattensplittung abgeschafft werden. Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsam zu versteuernden Einkommen zunächst durch zwei geteilt („gesplittet“), die Steuern werden berechnet und dieser Betrag wird verdoppelt. So entfällt
Dieser Artikel (ID: 1557251) ist am 13.12.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26).