Bis zu 600 Euro Entschädigung, wenn der Flug zu früh geht

von Redaktion

Fluggäste haben künftig Aussicht auf Entschädigung, wenn ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird. Je Reisestrecke müssen Airlines eine Ausgleichspauschale zwischen 250 und 600 Euro zahlen, wenn sie nicht rechtzeitig über die Verschiebung informieren, urteilte der Europäischen Gerichtshof. Konkret heißt es: „Ein Flug ist als annulliert anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt.“ Dies nehme den Fluggästen die Möglichkeit, frei über ihre Zeit zu verfügen, so die Luxemburger Richter. Die neue Abflugzeit könne Fluggäste etwa zwingen, große Anstrengungen zu unternehmen, um noch rechtzeitig am Flughafen zu sein. Bei einer solchen „erheblichen“ Vorverlegung müsse die Airline auch stets den Gesamtbetrag der je nach Distanz des Flugs gestaffelten Entschädigung zahlen (Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20). Der EU-Fluggastrechte-Verordnung zufolge müssen Anbieter bei Annullierungen jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie rechtzeitig Bescheid geben. Das ist der Fall, wenn Reisende mindestens zwei Wochen vor Abflug unterrichtet werden. Zudem gelten kürzere Fristen, wenn eine alternative Verbindung zu ähnlichen Zeiten angeboten wird.

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