Andreas D.: „Meine Frau (56) und ich (63) haben jeweils zwei mittlerweile erwachsene Kinder in die Ehe mitgebracht. Außerdem sind wir beide Eigentümer (je zur Hälfte) eines Einfamilienhauses (Wert zurzeit etwa 1,2 Millionen Euro). Unser gemeinsamer Wille ist es, dass nach dem Erstverstorbenen der andere Ehepartner im Haus wohnen bleiben kann. Wenn auch der überlebende Ehepartner stirbt, sollten unsere Kinder jeweils ein Viertel des Hauses erben. Wie lässt sich das testamentarisch am besten bewerkstelligen? Steuerlich sollten die Freibeträge ja wohl ausreichen.“
Im Rahmen eines Berliner Testaments können Sie und Ihre Ehefrau sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die vier Kinder zu Schlusserben bestimmen. Steuerlich wäre dies kein Problem, da auch die Stiefkinder jeweils einen Freibetrag von 400 000 Euro haben. Allerdings können die Kinder des erstverstorbenen Ehegatten ihren Pflichtteil fordern, da sie durch die Erbeinsetzung des längerlebenden Ehegatten enterbt worden sind.
Der Pflichtteilsanspruch ist immer ein Geldanspruch und müsste dann vom längerlebenden Ehegatten ausbezahlt werden. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann eventuell die Kinder von der Geltendmachung abhalten. Zu beachten ist aber, dass bei einem Berliner Testament der längerlebende Ehegatte sowohl sein eigenes Vermögen als auch den Nachlass des verstorbenen Ehegatten verbrauchen kann. Davor kann eine Vor- Nacherbschaft schützen.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass jeder Ehegatte seine Kinder als Alleinerben einsetzt und dem längerlebenden Ehegatten ein Wohnrecht-/ oder Nießbrauchvermächtnis an dem in den Nachlass fallenden Hausanteil einräumt. Grundsätzlich bestehen also mehrere Möglichkeiten, Ihre Ziele zu erreichen.