Eigentümerversammlung muss offen für alle sein
Zu einer Wohnungseigentümerversammlung müssen alle Eigentümer Zugang haben. Daran ändert auch die Corona-Pandemie nichts. Daher ist es unzulässig, einige Eigentümer aufzufordern, der Versammlung fern zu bleiben. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 407 C 383/21), auf das der Eigentüm