Wer einem nahen Familienangehörigen auf dessen Baustelle hilft und sich dabei verletzt, steht in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In solchen Fällen kann man sich nicht auf einen Arbeitsunfall berufen. Dies wäre nur möglich, wenn das Familienmitglied als arbeitneh
Dieser Artikel (ID: 1564173) ist am 28.12.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).