Auch bei Lebensmitteln gibt es im neuen Jahr einige wichtige Änderungen. So verbietet das deutsche Tierschutzgesetz ab 1. Januar 2022 ausdrücklich, männliche Küken von Legehennenrassen zu töten. Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen frisch geschlüpfter männlicher Tiere getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht in dem Maß für die Fleischproduktion eignen wie speziell für die Mast gezüchtete Rassen. Nun wird das Geschlecht des Tiers bereits im Brutei bestimmt und Bruteier mit männlichen Embryonen aussortiert. Alternativ werden geschlüpfte männliche Küken als „Bruderhähne“ gemästet. Schon jetzt haben sich viele Anbieter darauf eingestellt und ihr Sortiment umgestellt.
Deutschland ist das erste Land mit einem derartigen Verbot. Das bedeutet im Umkehrschluss: Aus dem Ausland importierte Eier unterliegen nicht dieser Regelung. Sie dürfen weiterhin in Deutschland verkauft und weiterverarbeitet werden, etwa zu Nudeln oder Gebäck.
Ebenfalls zu Jahresbeginn tritt die neue EU-Öko-Verordnung in Kraft. Der Markt mit Bio-Lebensmitteln wächst weiter und ist längst ein globales Geschäft. Neuheiten im Gesetz betreffen daher beispielsweise Änderungen im Kontrollsystem und Vorschriften für importierte Bio-Produkte. Auch neue Produkte mit dem Label „Bio“ sind in Planung, daher wird es Vorschriften für landwirtschaftsnahe Erzeugnisse wie zum Beispiel Salz, Mate und Bienenwachs geben. Nicht alle Einzelvorschriften sind aber bereits im Detail ausformuliert. Im Bereich Bio-Babynahrung sollen bestehende Rechtsunsicherheiten ausgeräumt werden. Dabei geht es um die Anreicherung, etwa mit Vitaminen und Mineralstoffen. Die ist für Bio-Produkte eigentlich nicht erlaubt, schließlich sollen sie möglichst naturbelassen sein. Für Babynahrung gibt es aber andere Rechtsvorschriften, die sicherstellen sollen, dass die Produkte auch wirklich den Bedürfnissen der Kleinen entsprechen. Zukünftig darf Babynahrung daher weiter als biologisch verkauft werden, auch wenn sie gemäß den rechtlichen Vorgaben mit Mineralstoffen, Vitaminen, Aminosäuren und Mikronährstoffen angereichert ist.
Bereits seit Ende August gelten für Babynahrung, aber auch für Gewürze, Wildpilze und Salz strengere Grenzen für Blei. Ab der Ernte 2022 wird der Grenzwert nun auch für Wein gesenkt. Wie Blei gilt auch Cadmium als kanzerogener Schadstoff, der durch Umwelt- oder Produktionseinflüsse in Lebensmittel gelangen kann. Für Cadmium in Obst, Gemüse, Getreide und Ölsaaten wurden bereits niedrigere Grenzwerte beschlossen. Ende Februar endet nun die Übergangsfrist für Produkte, die noch nach den alten Bestimmungen in Verkehr gebracht wurden. Ab Juli gibt es auch für die sogenannten Pyrrolizidinalkaloide Höchstmengenvorschriften für Tees, Kräuter und Nahrungsergänzungsmittel. Diese natürlichen Inhaltsstoffe dienen Pflanzen wie Borretsch, Liebstöckel oder Majoran als Fraßschutz, können aber auch erbgutschädigend und kanzerogen wirken.