Mehr Netto vom Brutto

von Redaktion

VON ROLF WINKEL

Arbeitnehmer können 2022 mit etwas mehr Netto vom Brutto rechnen. Der Grund für die positive Nettolohnentwicklung: 2022 steigt der steuerliche Grundfreibetrag beträchtlich. Bei den Sozialversicherungen bleibt die Beitragsbelastung weitgehend konstant. Der auf Arbeitnehmer anfallende Gesamtsozialversicherungsbeitrag bleibt 2022 im Schnitt weiterhin bei 19,975 Prozent. Für Kinderlose ab 23 Jahren sind es 0,35 Prozentpunkte mehr, also 20,325 Prozent.

Dies ergibt sich aus folgenden Entwicklungen:

. Bei der Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz unverändert bei 18,6 Prozent. Versicherte zahlen davon 9,3 Prozent. Spätestens 2024 ist ein Anstieg zu erwarten.

. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt weiterhin 2,4 Prozent. Arbeitnehmer zahlen davon die Hälfte.

. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt für Versicherte mit Kind 3,05 Prozent. Diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für Kinderlose kommt überall ein Zuschlag hinzu. Dieser steigt 2022 von 0,25 auf 0,35 Prozentpunkte. Ihn tragen bundesweit allein die Versicherten (ohne Arbeitgeberbeteiligung). In Sachsen gelten Sonderregelungen mit höherem Arbeitnehmeranteil.

. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt es bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein „kassenindividueller Zusatzbeitrag“. Dieser beträgt 2022 im Schnitt aller Kassen 1,3 Prozent. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind nach wie vor beträchtlich.

Neue Steuerregeln

Neue Steuerregeln sorgen bei fast allen Arbeitnehmern 2022 für ein höheres Nettoeinkommen. So gelten auch 2022 verbesserte Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen. Vor allem aber steigt der steuerliche Grundfreibetrag von 9744 Euro auf 9984 Euro. Der Kinderfreibetrag bleibt dagegen unverändert bei 8388 Euro. Weiterhin werden die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst. Der Steuertarif wird – wenn man sich ein Koordinatensystem vorstellt – um 1,17 Prozent „nach rechts“ verschoben. Hierdurch soll die „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Der progressive – also mit zunehmendem Bruttoeinkommen immer mehr ansteigende – Steuertarif würde ansonsten dazu führen, dass Lohnsteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Besteuerung „aufgefressen“ werden. Da insbesondere sehr gut verdienende Arbeitnehmer von steuerlichen Entlastungen profitieren, verzeichnen diese zum Jahreswechsel ein besonders hohes Netto-Plus.

Beispielrechnung

Arbeitnehmer mit Steuerklasse I oder IV, die monatlich brutto 6000 Euro verdienen, kommen immerhin – ohne weitere steuerliche Absetzbeträge – auf ein monatliches Plus von 20 Euro (mit Kind, keine Kirchensteuer). Bei 8000 Euro brutto sind es bereits 28 Euro. Zum Vergleich: Bei einem monatlichen Brutto von 2000 Euro beträgt das Monatsplus nur sechs Euro (siehe Tabelle).

Alleinerziehende

Erfreulicher sieht die Situation für Alleinerziehende aus. Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde der zunächst nur coronabedingt um 2100 Euro erhöhte Entlastungsbetrag ab 2022 dauerhaft auf 4008 Euro jährlich festgelegt. Dieser Betrag gilt für das erste Kind. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Ein Entlastungsbetrag in Höhe von 4008 Euro bringt Alleinerziehenden mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 Euro immerhin eine jährliche Entlastung von rund 1000 Euro. Zumeist ist das Einkommen (und damit auch die steuerliche Entlastung) der Betroffenen allerdings weit niedriger.

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