LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Gilt der fünfte Nachtrag?
Die nachträgliche Änderung der Teilungserklärung kann nur durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer erfolgen. Etwas anderes gilt, wenn aufgrund einer Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung ein Mehrheitsbeschluss ausreicht oder eine Ermächtigung in der Teilungserklärung enthalten ist. Gib