Vor Gefahren, die für Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar sind, muss eine Gemeinde warnen. Wer mit dem Fahrrad auf dem unbefestigten Seitenstreifen eines asphaltierten Wirtschaftswegs zu Fall kommt, hat allerdings keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Das zeigt ein Fall am Oberlandes
Dieser Artikel (ID: 1566952) ist am 04.01.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).