Gemeinde muss nicht für jeden Sturz zahlen

von Redaktion

Vor Gefahren, die für Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar sind, muss eine Gemeinde warnen. Wer mit dem Fahrrad auf dem unbefestigten Seitenstreifen eines asphaltierten Wirtschaftswegs zu Fall kommt, hat allerdings keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Das zeigt ein Fall am Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 11 U 101/20), auf den der Deutsche Anwaltverein hinweist. Es ging um eine Frau, die bei einem Ausweichmanöver auf den etwa zehn Zentimeter niedriger gelegenen Seitenstreifen geriet, der unbefestigt war. Sie stürzte und verlangte von der Gemeinde Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das OLG konnte hier keine Gefahrenstelle erkennen. Verkehrsteilnehmer müssen einen Weg so hinnehmen, wie er erkennbar ist. Nur vor nicht sichtbaren und überraschenden Gefahren sind sie zu warnen.

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