URTEIL

Nahrungsergänzung wird nicht erstattet

Nahrungsergänzungsmittel sind laut einem Urteil keine erstattbaren Arzneimittel. Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten nicht übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor. Ein Mittel sei – mit wenigen Ausnahmen – von der Versorgung durch die K

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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