Nahrungsergänzungsmittel sind laut einem Urteil keine erstattbaren Arzneimittel. Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten nicht übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor. Ein Mittel sei – mit wenigen Ausnahmen – von der Versorgung durch die Kassen ausgeschlossen. Es werde auch nicht durch einen hohen Preis oder eine besondere persönliche Bedarfslage zum Arzneimittel (Az.: L 16 KR 113/21). Geklagt hatte eine Frau, die wegen einer Histamin-Intoleranz die Kostenübernahme für Daosin-Kapseln beantragt hatte.