Die Kosten bei einem Steuerberater richten sich nach der gesetzlichen Regelung und damit nach dem Wert der Angelegenheit. Dieser Wert wird durch das Interesse der Mandanten bestimmt. Im vorliegenden Fall dürfte der Wert der Angelegenheit im Wert der zu übertragenden Anteile der Immobilie liegen. Für eine eventuelle Bewertung der Immobilie wird vermutlich der Wert der Immobilie maßgebend sein. Abweichend hiervon kann aber auch eine Honorarvereinbarung mit Zeithonorar oder Pauschalhonorar geschlossen werden. Dies ist mit dem Steuerberater individuell zu klären.
Die Beratung zum Nießbrauch tangiert juristische Fragen und sollte daher bei einem Rechtsanwalt erfolgen, damit eine Entscheidung getroffen werden kann, welche Rechte und Pflichten auf beiden Seiten sinnvoll sein können. Dennoch sollten Sie sich auch mit einem Steuerberater abstimmen.