Schadenersatz für Strompreiserhöhung bei Kündigung

von Redaktion

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Verbraucherschutz müssen Kunden, deren laufender Stromvertrag gekündigt wurde, keine Preiserhöhungen akzeptieren. „Der Versorger, der die Kündigung ausspricht, der begeht aus unserer Sicht einen Vertragsbruch“, sagte ein Ministeriumssprecher. Hintergrund sind jüngst bekannt gewordene Kündigungswellen aufgrund der angespannten Lage an den Strommärkten. So hatte etwa der Anbieter Stromio vor Weihnachten all seine Stromlieferverträge für die Marken „Stromio“ und „Grünwelt Energie“ gekündigt und dies mit einer nie dagewesenen Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen begründet. Branchenkenner gehen davon aus, dass allein von der Kündigung durch Stromio mehrere hunderttausend Stromkunden betroffen sind. Ihnen drohen nun höhere Tarife durch den örtlichen Grundversorger, der die Stromlieferung als sogenannte Ersatzversorgung übernimmt. Bei Preiserhöhungen sei der kündigende Anbieter verpflichtet, „dem Kunden eine Schadenersatzleistung zu zahlen“, erklärte der Ministeriumssprecher.

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