Impfpflicht und Arbeitsrecht

VON AMELIE BREITENHUBER UND BASIL WEGENER

Für den Pflege- und Gesundheitsbereich kommt die Impfpflicht. Mit dem Stichtag 15. März müssen Beschäftigte zum Beispiel in Krankenhäusern nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, von einer Impfung ärztlich befreit oder genesen sind. Ohne den Nac

Dienstag, 23. Dezember 2025

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