Kann unser Sohn das Haus steuerfrei erben?

von Redaktion

Hans S.: „Meine Ehefrau und ich besitzen je zur Hälfte ein Reihenhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern. Unser Sohn soll es nach unserem Tod allein erben und wird es dann selbst bewohnen. Er wohnt bisher nicht bei uns im Haus. Wir haben noch kein Testament gemacht. Der länger lebende Ehegatte möchte bis zu seinem Tod im Haus wohnen. Ist es richtig, dass unser Sohn pro Elternteil je 400 000 Euro, also insgesamt 800 000 Euro steuerfrei erben kann?“

Es ist richtig, Ihr Sohn hat einen Freibetrag gegenüber jedem Elternteil von 400 000 Euro. Er kann also insgesamt 800 000 Euro von Ihnen steuerfrei erben. Allerdings sollten Sie durch geschickte Testamentsgestaltung auch sicherstellen, dass Ihr Sohn zum einen diese Steuerfrei- beträge tatsächlich nutzen kann, gleichzeitig aber der Längerlebende von Ihnen beiden optimal abgesichert ist. Denn regeln Sie nichts, erbt Ihr Sohn schon im ersten Erbfall einen Teil der Immobilie, sodass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Dies führt zu großen Gefahren. So droht etwa die Verwertung der Immobilie, wenn Ihr Sohn in Privatinsolvenz fallen sollte, zum Beispiel aufgrund eines nicht versicherten Unfalls. Oder was passiert, wenn Ihr Sohn vor dem länger lebenden von Ihnen verstirbt? Durch geschickte Testamentsgestaltung können Sie diese Gefahren vermeiden und gleichzeitig den Anfall von Erbschaftsteuer ausschließen. Dies sollte sogar unabhängig vom Wert des Hauses möglich sein, da Ihr Sohn nach Ihrem Ableben ja dort einziehen möchte. Somit greift bei entsprechender Gestaltung die sogenannte Eigenheimbefreiung. Diese führt dazu, dass die selbst bewohnte Immobilie unter Umständen steuerfrei vererbt werden kann.

Fragen

am besten per E-Mail an geldundmarkt@ovb.net

Artikel 2 von 6