Die Bundesregierung will mit neuen staatlichen Zuschüssen Familien und Alleinerziehenden eine legal angestellte Haushaltshilfe ermöglichen und gleichzeitig Millionen Menschen aus der Schwarzarbeit holen. Laut einer OECD-Studie von 2021 sind schätzungsweise 75 Prozent der Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, nicht angemeldet. Das bedeutet, dass sie nicht versichert sind, was zu Problemen bei Arbeitsunfällen führen kann. Die Versicherungskammer Bayern empfiehlt, Haushaltspersonal als Minijobber anzustellen. Möglich ist das bei einem Verdienst von bis zu 450 Euro pro Monat. So kann man die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Das funktioniert über ein Online-Formular auf der Internetseite der Zentrale, telefonisch unter der Nummer 0355/2902-70799 oder mit dem sogenannten Haushaltsscheck-Formular per Post oder Fax. Dieses ist ebenfalls im Internetangebot der Minijob-Zentrale zu finden. Anzugeben sind die persönlichen Daten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, die Rentenversicherungsnummer der Putzhilfe (falls vorhanden), Start- und Endzeit der Beschäftigung, Lohnhöhe und Kontodaten des Arbeitgebers. Dieser muss zusätzlich zum normalen Lohn monatlich 14,8 Prozent des Gehaltes an Sozialleistungen (Krankheit, Unfall, Rente) und Lohnsteuer zahlen. Bei 450 Euro sind das 67 Euro. Das beinhaltet auch eine gesetzliche Unfallversicherung. Möchte man die Haushaltshilfe mit mehr als 450 Euro anmelden, muss man mit ihr einen Arbeitsvertrag abschließen und sie bei der Krankenkasse anmelden. Dann fallen entsprechend höhere Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung an. asc