LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Schenkung auf mehrere Köpfe verteilen
Es ist schon eigenartig: Der Gesetzgeber billigt einem Neffen keinen höheren Freibetrag als jemand völlig Fremdem zu, in beiden Fällen beträgt der Freibetrag 20 000 Euro. Daher lautet die goldene Regel des Sparens von Erbschaft- oder Schenkungsteuer: Zuwendungen auf möglichst viele Köpfe verteilen.