LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Schenkung auf mehrere Köpfe verteilen

von Redaktion

Es ist schon eigenartig: Der Gesetzgeber billigt einem Neffen keinen höheren Freibetrag als jemand völlig Fremdem zu, in beiden Fällen beträgt der Freibetrag 20 000 Euro. Daher lautet die goldene Regel des Sparens von Erbschaft- oder Schenkungsteuer: Zuwendungen auf möglichst viele Köpfe verteilen. Deshalb haben Sie völlig Recht, wenn nicht Sie selbst die 40 000 Euro verschenken, sondern 20 000 Euro von Ihnen und 20 000 Euro von Ihrer Frau kommen, dann bleibt dies völlig steuerfrei. Umgekehrt, nämlich auf Seiten des Empfängers funktioniert dies übrigens auch im Testament sehr gut: Ist Ihr Neffe beispielsweise verheiratet, so könnten Sie im Testament vorsehen, dass er 20 000 Euro durch Vermächtnis erhält und seine Ehefrau ebenfalls 20 000 Euro. Wegen der Freibeträge von jeweils 20 000 Euro bleibt auch dies steuerfrei. Sie müssen aber sicherstellen, dass die Zahlung tatsächlich von Ihnen und Ihrer Frau kommt, also am besten dadurch, dass die Überweisungen jeweils von Ihren jeweiligen Konten kommen, nicht von einem Konto, das allein auf Ihren Namen geführt wird.

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