Jedem Kind steht für schenkungsteuerliche Zwecke ein Freibetrag von 400 000 Euro pro Elternteil zur Verfügung. Dieser Freibetrag lässt sich alle 10 Jahren nutzen. Sofern das Haus vor der Schenkung an Ihre Tochter, Ihrer Frau und Ihnen zu gleichen Teilen gehört hat, wurden mit der Schenkung 2012 je 222 500 Euro Ihres beziehungsweise des Freibetrags Ihrer Frau genutzt. Damit können sowohl Sie als auch Ihre Frau noch einmal 177 500 Euro an Ihre Tochter schenken, zusammen 355 000 Euro. Damit wäre die Schenkung von 200 000 Euro schenkungsteuerfrei. Dies gilt aber nur, wenn es sonst keine Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre gab. War das Haus im Eigentum nur eines Ehegatten, wäre es möglich, über eine Kettenschenkung die Freibeträge zwischen der Tochter und dem anderen Ehegatten auszunutzen. Das heißt, man schenkt das Geld im ersten Schritt an den Ehegatten. Dieser gibt das Geld in einer freien Entscheidung an die Tochter weiter. Wegen der Folgen raten wir dringend dazu, dies schriftlich festzuhalten und kurz den exakten Sachverhalt von einem Steuerberater endgültig abklären zu lassen.