Sie sind auf dem vollkommen richtigen Weg: Die Schenkung zu Lebzeiten ist in der Regel wesentlich steuergünstiger als der Erbfall. Denn der Kapitalwert des vorbehaltenen Nießbrauchs mindert den Steuerwert der Schenkung. Dieser Kapitalwert ergibt sich wiederum aus dem jährlichen Nutzungswert der Schenkung (berechnet anhand von Vergleichsmieten), der mit einem Faktor multipliziert wird, der sich aus einer amtlichen Tabelle ergibt. Dieser Faktor wiederum hängt von Geschlecht und Alter des Schenkers ab. Je jünger der Schenker, umso höher ist der Faktor. Zudem ist er bei Frauen etwas höher als bei Männern, da diese eine etwas höhere Lebenserwartung haben. Wenn bei diesen Berechnungen festgestellt wird, dass doch Schenkungsteuer anfällt, die man nicht in Kauf nehmen will, dann können Sie die Schenkung auch auf einen beliebigen Prozentanteil beschränken. Wertangaben gegenüber dem Notar haben übrigens keine Bindungswirkung für das Finanzamt, diese dienen nur der Berechnung der Notar- und Grundbuchkosten, hier werden Ihre Angaben in der Regel übernommen, wenn sie einigermaßen plausibel sind. Das Finanzamt hingegen rechnet wesentlich genauer.