Stillschweigend kann die Bank keine Kontoführungsgebühr und auch keine Gebühr für die Girocard einführen. Dann können Sie die Bank auffordern, die Gebühren zurückzuzahlen. Die Bank muss auf die Einführung der Gebühren hinweisen. Dies ist auch über eine Mitteilung auf dem Kontoauszug möglich. Sie dürfen dann gegen die Gebühreneinführung Widerspruch einlegen.
Stützt die Bank sich jedoch mit der Gebührenerhöhung auf Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht erkennen lassen, welche Änderungen eine Bank durchführen darf, dann sind diese Klauseln nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs intransparent und unwirksam.
Die Bank braucht dann Ihre Zustimmung, um eine Gebühr zu erhöhen. Damit soll verhindert werden, dass jemand unbemerkt eine Gebührenerhöhung hinnehmen muss. In dem Fall wäre es nicht schlimm, wenn Sie es versäumt hätten, Widerspruch einzulegen. Ihre Zustimmung fehlt und die Gebührenerhöhung ist dann nicht rechtswirksam. Wie Ihr Fall zu beurteilen ist, kann nur im Rahmen einer rechtlichen Beratung geklärt werden. Es ist eine Überprüfung der Vertragsklauseln notwendig. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und die Bank ohne Ihre Zustimmung die Gebühren nicht erhöhen darf, ist aktuell noch sehr hoch. Denn noch nicht alle Banken haben Ihre Vertragsklauseln entsprechend den Anforderungen des Bundesgerichtshofs umgestellt. Eine Gebührenerhöhung kann sich auch durch veränderte Umstände ergeben. So fordern manche Banken einen monatlichen Mindestzahlungseingang oder den Gehaltseingang für ein kostenfreies Girokonto. Wenn sich hierbei etwas verändert, kann daraus ein Gebührenanspruch der Bank resultieren. Sollte die Bank in Ihrem Fall die Gebühren unrechtmäßig erhoben haben, haben Sie drei Jahre Zeit, um das Geld zurückzufordern.