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Können wir OP-Kosten absetzen?

von Redaktion

Der Betrag der OP-Kosten, der von der Krankenversicherung nicht erstattet wurde, kann bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) geltend gemacht werden. Die Aufwendungen wirken sich aber nur aus, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Die Eigenbelastung ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Bei Einkünften bis 15 340 Euro beträgt die Eigenbelastung vier Prozent, zwischen 15 341 und 51 130 Euro fünf Prozent, darüber sechs Prozent.

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