Endlich, das Testament ist geschrieben. Aber im Todesfall sollen es die Hinterbliebenen auch finden, und zwar im Original. Wo also den letzten Willen aufbewahren?
Die Verwahrung
Die Antwort ist einfach: Wer auf Nummer sicher gehen will, dass die Hinterbliebenen das Testament fin
Dieser Artikel (ID: 1579439) ist am 29.01.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).